FAQ

Willkommen auf der Seite für die häufig gestellten Fragen (FAQ). Unten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Interessenten und Besuchern dieser Website. Falls Sie zu Ihren Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie mir eine E-Mail unter info@gilbert-bejer-praxis.de oder rufen mich in der telefonischen Terminsprechstunde am Dienstag in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr unter 05231-390857 an.

Frage: Benötige ich eine Überweisung um eine Therapie bei Ihnen durchzuführen?

Nein, wenn Sie mit einer gültigen Krankenkassenchipkarte zu mir kommen und die obligatorischen 10 Euro für Ihre Krankenkasse bei mir hinterlegen. Sie erhalten eine Quittung, welche eine einmalige Überweisung an einen Arzt Ihrer Wahl möglich macht. Weitere Überweisungen erhalten Sie dann von diesem Arzt.

Frage: Wenn ich die 10 Euro bereits beim Arzt gezahlt habe, muss ich diese dann bei Ihnen nocheinmal zahlen?

Nein. Hier hilft Ihnen eine Überweisung zur Psychotherapie.

Frage: Ist es notwendig, dass ich einen Termin mit Ihnen vereinbare, oder kann ich mich ins Wartezimmer setzen?

Behandlungen und Untersuchungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Frage: Warum dauert es so lange bis ich eine Therapie beginnen kann, bzw. einen ersten Termin bekomme?

Psychotherapeutische Behandlungen dauern unterschiedlich lange an. Eine Kurzzeittherapie zumeist 25 Sitzungen; Langzeittherapien können auch über 100 Sitzungen betragen. Das bedeutet eine Therapiedauer von manchesmal mehr als zwei Jahren. Damit ist ein Therapeut schnell ausgelastet.Ich führe zumeist Kurzzeit- therapien duch und bin bemüht die Wartezeit für ein Erstgespräch möglichst kurz zu halten. Dennoch kann es bis zum Therapiebeginn bei mir derzeit bis zu mehreren Monaten dauern.

Frage: Was ist wenn ich eine Behandlung vorzeitig beenden will?

Das ist möglich, niemand zwingt Sie. Dennoch sollten Sie das Behandlungsende eingehend mit Ihrem/er Therapeut/in besprechen.

Frage: Was bedeutet Ausfallhonorar?

Es wird ein für Sie fester Termin reserviert. Wenn Sie diesen nicht innerhalb einer vertraglich festgelegten Zeit rechtzeitig absagen, ist der Behandler berechtigt Ihnen die Sitzung bzw. einen Teil davon, in Rechnung zu stellen. Dabei ist es nicht wichtig, weshalb die Sitzung nicht stattfinden konnte. Ein vertragliche Vereinbarung zwischen Patient und Therapeut, wird bei Psychotherapien vor Beginn der Behandlung durchgeführt.

Frage: Ich bin Privatversichert und als Lehrer zudem auch über die Beihilfe. Werden die Therapiekosten übernommen?

Grundsätzlich besteht in Ihrem Fall ein Dienstleistungsvertrag mit dem Therapeut/in. Der Versicherer übernimmt die Kosten, so wie es in Ihrem Versichertenvertrag vereinbart wurde. Die Beihife übernimmt die Therapiekosten nach vorheriger Antragstellung. Probatorische Sitzungen sind antragsfrei. Fast alle Privatversicherer übernehmen die Behandlungskosten beim approbierten Psychotherapeuten.

Frage: Was sind eigentlich Probatorische Sitzungen?

Das sind bei Verhaltenstherapie bis zu fünf Treffen mit dem Therapeuten. Sie dienen dem  Kennenlernen, der Abklärung einer Therapienotwendigkeit, der Therapieauswahl, der Diagnostik und der ersten Therapievorbereitung. Fragebögen und psychologische Testverfahren können hier hilfreich eingesetzt werden.